Verordnung EG Nr. 1907/2006
Folgend informieren wir als E. Grah GmbH, über die REACH-Verordnung in Zusammenhang mit den von uns gelieferten Materialien:
Hiermit bestätigen wir, dass mit Ausnahme von Blei (Pb) die von uns gelieferten Produkte keine Stoffe der REACH Kandidatenliste in Mengen >0,1 % enthalten.
Lediglich Blei (Pb) ist in bleilegierten Stählen, die wir für die Produktion von Holzbearbeitungswerkzeugen benutzen mit Anteilen von mindesten 0,15 bis maximal 0,3 % (lt. Spezifikation des Werkstoffes C45Pb+C) enthalten.
Mit unseren Lieferanten ist vereinbart, dass nur REACH-konforme Produkte an uns geliefert werden. Ist die Konformität nicht eingehalten, sind unsere Lieferanten verpflichtet uns hierüber umgehend zu informieren.
Sollten wir feststellen, dass unsere Produkte gemäß Art. 33 mitteilungspflichtig sind, werden wir Sie unaufgefordert in Kenntnis setzen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der stark steigenden Anzahl von Anfragen keine speziellen Fragebögen ausfüllen können.
Mit freundlichen Grüßen
Erik Grah
(Geschäftsführer)